Im Rahmen unserer Förderschwerpunkte unterstützen wir Projekte, die insbesondere Kindern und Jugendlichen Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben in Frieden und Wohlstand eröffnen. Die Projekte sollen nachvollziehbar, messbar und lokal verankert sein.
Besondere Beachtung finden Projektideen, die sozialen Wandel fördern und zugleich den Erhalt des kulturellen Erbes einbeziehen.
Vielen Dank, dass Sie unseren Förderprozess beachten
- Bitte prüfen Sie vor der Einreichung Ihres Gesuchs sorgfältig, ob Ihr Projekt den Förderschwerpunkten der Stiftung entspricht.
- Fördergesuche sind ausschliesslich über das Online-Formular einzureichen. Unaufgefordert per E-Mail oder auf dem Postweg eingereichte Gesuche können leider nicht berücksichtigt werden.
- Bis auf Weiteres werden keine Gesuche im Förderbereich Kulturerbe geprüft. Ebenfalls können Gesuche von Einzelpersonen nicht berücksichtigt werden. Dazu zählen insbesondere Gesuche um finanzielle Unterstützung, Wunscherfüllungen sowie Stipendien.
- Antragsberechtigt sind ausschliesslich gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Schweiz.
- Alle eingereichten Gesuche werden sorgfältig geprüft. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Absagen werden grundsätzlich nicht begründet; Wiedererwägungsgesuche können leider nicht berücksichtigt werden.
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